Diese Seite wurde am 18.01.2010 aktualisiert!!!
   
  Maijonge Grüngürtel
  §16 - §21
 

IV. Rechnungswesen 

§16
Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§17
Prüfung der Kasse
 

(1) Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand 
      angehören und müssen innerhalb eines 
      Geschäftsjahres die Kasse mindestens einmal
      prüfen.
(2) Dem Kassierer ist eine Frist von 14 Tagen
      einzuräumen, damit er alle Unterlagen, Bargeld und 
      sonstige Anlagen den Kassenprüfern vorlegen kann.
(3) Die Kassenprüfer haben bei der
      Jahreshauptversammlung über die Prüfung(en)
      einzeln Bericht abzugeben. Durch ihre Unterschrift
      im Kassenbuch bestätigen sie den
      ordnungsgemäßen Zustand der Kasse.

§18
Gewinnverwendung

(1) Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder 
      bei Auflösung, oder bei Aufhebung des Vereins nicht
      mehr als Ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
      gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage
      zurückerhalten (ausgeschlossen Mitgliederbeitrag).
(2) Über die Verwendung der Einnahmen entscheidet
      der Vorstand. Die Einnahmen sollen in erster Linie
      für Anschaffungen sein, die dem Zweck des Vereins
      dienen. Damit die Förderung der Kultur und die
      Pflege des traditionellen Maibrauchtums
      gewährleistet sind.

§19
Behandlung von Verlusten
   

Über die Behandlung von Verlusten beschließt die Mitgliederversammlung.

V. Satzungsänderung und Auflösung des Vereins

§20 
Änderung der Satzung 

(1) Die Anträge auf Anderung der Satzung beschließt 
      die Mitgliederversammlung.
(2) Anträge auf Änderung der Satzung sind in der
      Tagesordnung bekanntzugeben. Die Änderungen
      sind einzeln aufzuführen.

§21
Auflösung des Vereins


(1) Über Anträge auf Auflösung des Vereins beschließt 
      die Mitgliederversammlung.
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei
      Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das 
      Vermögen des Vereins dem Thomas Morus Haus
      (Jugendheim) in Düren-Grüngürtel zu. Das Geld soll
      dazu Dienen, das Sozial schwächere Kinder und
      Jugendliche an Aktivitäten des Jugendheimes
      teilnehmen können, was sonst nicht möglich wäre.
 
Düren,den 09.Dezember 2008

 
 
  © 2009 Maijonge Grüngürtel  
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden