Diese Seite wurde am 18.01.2010 aktualisiert!!!
   
  Maijonge Grüngürtel
  §1 & §2
 
I. Name, Sitz, Gemeinnützigkeit und Zweck

§1
Name, Sitz, Gemeinnützigkeit
 

(1)  Der Verein führt den Name Maijonge Grüngürtel.
(2)  Sitz des Vereins ist Düren-Grüngürtel. 
       Gerichtsstand ist Düren.
(3)  Der Verien verfolgt ausschließlich und
       unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
       " Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung
       in der jeweils gültigen Fassung.
(4)  Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
       Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5)  Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
       Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
       Zuwendung aus Mittel des Vereins.
(6)  Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck 
       des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
       hohe Vergütungen begünstigt werden.

§2
Zweck


(1)  Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur und die
       Pflege des traditionellen Maibrauchtums.
(2)  Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere 
       durch die Förderungder Kameradschaft und des Zusammenhalts 
       unter den Junggesellen, sowie einen jährlich                         Maibaum aufzustellen.Es ist auch daran gedacht 
        im Monat Mai ein Maifest abzuhalten und bei 
        Festlichkeiten und Umzügen von anderen
        Vereinen mitzuwirken.
       Der Verein
       führt alle ihm zur Erreichung des Vereinszweckes 
       geeignet erscheinenden Maßnahmen durch.
(3)  Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.
 
 
  © 2009 Maijonge Grüngürtel  
 
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